Der Unmut aus den Staatskanzleien der Bundesländer über die Verfassungsklage von ARD und ZDF deutete zuletzt darauf hin, dass die Verhandlungen über eine neue Rundfunkfinanzierung scheitern könnten. Doch nach einer kontroversen Sitzung hatte sich zunächst die Rundfunkkommission auf einen Entwurf verständigt. Den billigten die Ministerpräsidenten am Donnerstag, unter Vorbehalt: Der Rundfunkbeitrag bleibe bis 2027 bei 18,36 Euro. Die Reformen könnten zu Einsparungen führen. ARD und ZDF dürfen auf ihre Rücklagen von einer Milliarde Euro zugreifen, 2027 folge ein neuer Beitragsvorschlag der KEF.
Länder gegen Klage, Sender interessiert das nicht
Das neue Widerspruchsmodell, demzufolge einzelne Länder gegen die Empfehlung der Gebührenkommission KEF ab einer bestimmten Höhe ein Veto einlegen können, sorge für Klarheit und Stabilität, sagte der Vorsitzende der Ministerpräsidentenkonferenz, Michael Kretschmer (CDU), hoffnungsvoll: „Die von ARD und ZDF vorzeitig erhobene Verfassungsbeschwerde verliert dadurch ihre Grundlage“, meinte er.
Doch Pustekuchen, das sehen ARD und ZDF anders. Sie ziehen ihre Klage vor dem Verfassungsgericht durch, mit der sie erreichen wollen, dass der Beitrag zum 1. Januar 2025 um 58 Cent pro Monat steigt. Es werde „einmal mehr klar, dass sich die Länder nicht an das verfassungsgemäße Verfahren zur Umsetzung des KEF-Vorschlags halten“, teilte der ARD-Vorsitzende Kai Gniffke mit. Daher sei es richtig, diese Frage vom Bundesverfassungsgericht prüfen zu lassen „und nicht noch eine weitere Ministerpräsidentenkonferenz abzuwarten“. Das ZDF gab an, die Länder müssten „das von ihnen selbst festgelegte, derzeit gültige verfassungskonforme Verfahren einer staatsfernen Festlegung des Rundfunkbeitrags einhalten“.
Damit kalkulieren die Sender, dass die ganze Reform kippt. Bayern und Sachsen-Anhalt haben ihr Plazet zum Kompromiss über die neue Festsetzung des Rundfunkbeitrags letztlich davon abhängig gemacht, dass ARD und ZDF nicht klagen. In einer Protokollnotiz halten die beiden Länder fest, dass sie den Staatsvertragsentwurf zur Reform des Rundfunkbeitrags erst paraphieren und dem Landtag zuleiten, „wenn die von den in der ARD zusammengeschlossenen Landesrundfunkanstalten und dem ZDF beim Bundesverfassungsgericht anhängigen Verfahren durch Rücknahme der Verfassungsbeschwerden gegenstandslos geworden sind“.
Ohne die Zustimmung aller Landesparlamente können die fünf Staatsverträge nicht in Kraft treten. Zudem legt der Beschluss der Ministerpräsidenten vom Donnerstag eine weitere Einschränkung fest. So wollen die Länder „vor der für März 2025 vorgesehenen Unterzeichnung mit ARD, ZDF und Deutschlandradio sowie der KEF den in Aussicht genommenen Staatsvertrag erörtern“. Erst dann wollen die Staatskanzleien ihre Entscheidung über „die Unterzeichnung im Lichte dieser Erörterung und des Fortgangs des verfassungsrechtlichen Verfahrens treffen“.
Da scheint das Prinzip Hoffnung zu regieren. Die Bundesländer wollen sich des regelmäßigen Streits um den Rundfunkbeitrag entledigen. ARD und ZDF tun alles dafür, dass es nicht dazu kommt. Das Bundesverfassungsgericht entscheidet.
El director del ZDF definitivamente quiere una demanda por las contribuciones
Der Fernsehrat des ZDF hat den Wirtschaftsplan des Senders für 2025 einstimmig gebilligt. Er sieht Einnahmen von mehr als 2,6 Milliarden ein Minus von 29 Millionen Euro vor. Kritik übten Vertreter der Bundesländer im Fernsehrat daran, dass das ZDF an der Verfassungsklage gegen die von den Ministerpräsidenten vorgesehene Stornierung der Erhöhung des Rundfunkbeitrags festhält: Das ZDF solle die Klage zurückziehen.
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Der Intendant Norbert Himmler verteidigte sein Vorgehen. Die Klage richte sich nicht gegen die Reform der Öffentlich-Rechtlichen. Bis zum Inkrafttreten neuer Regeln müssten die alten aber eingehalten werden. Er sei rechtlich sogar dazu verpflichtet, dies sicherzustellen. Steffen Kampeter, Vertreter der Arbeitgeberverbände im ZDF-Fernsehrat, warf Himmler vor, die Verfassungsbeschwerde komme der Klage eines Unternehmensvorstands gegen den gesamten Aufsichtsrat gleich. Dies sei ein „schwerer politischer Fehler“.
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